Marken
KLINGSEISEN RINGS & PARTNER
PATENTANWÄLTE
Die Patentanwälte der Kanzlei KLINGSEISEN RINGS unterstützen Sie bei der Anmeldung von Marken, im Prüfungsverfahren und bei Widersprüchen.
01
Markenanmeldungen
Nationale Deutsche, Europäische und internationale Markenregistrierungen, DE-Marke; EU-Marke EUIPO; Int. Marke WIPO
02
Widersprüche und Beschwerden
Vertretung in Widerspruchsverfahren und Beschwerdeverfahren vor dem DPMA oder BPatG in München und dem europäischen Amt EUIPO in Alicante, Spanien
03
Markenverletzung
Beratung bei Markenkonflikten und markenbezogenen Verträgen (Franchise; Lizenzvertrag für Marken), Markenlizenzen, Markenverletzungsverfahren
04
Markenrecherchen und Gutachten
Markenrecherchen national und international, Markenentwicklung und Markenstrategien, Gutachten zu Markenverletzung (Markenverletzungsgutachten), Gutachten zu Rechtsfragen in Markenangelegenheiten
Markenanmeldung
Marken und Logos für Produkte oder Dienstleistungen werden durch eine Anmeldung beispielsweise beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert. Eine Markenanmeldung besteht aus dem Zeichen (Wortzeichen, Bildzeichen oder Kombination) und einem Verzeichnis von Waren/Dienstleistungen, welche mit der Marke beworben und vertrieben werden sollen. Nach einer erfolgreichen Prüfung der Markenanmeldung durch die amtlichen Markenprüfer wird die Marke registriert und veröffentlicht.
Wenn es seitens der Markenprüfer Einwände gegen die Eintragung gibt, werden diese dem Anmelder (oder seinem Patentanwalt) mitgeteilt. Hierauf hat man dann Gelegenheit, zu erwidern. Nach Veröffentlichung der Marke können Dritte Widerspruch erheben, falls Gründe gegen die Registrierung der Marke vorliegen.
Ablauf
Anmeldung
Einreichung Markenanmeldung beim Patentamt DPMA oder EUIPO (EU-Marke) mit Wiedergabe der Marke (Wortmarke, Logo, Wort-Bild-Marke) und ausformuliertem Waren-/Dienstleistungsverzeichnis, Entrichtung der Gebühren Patentamt
Formalprüfung
Prüfung der Formerfordernisse durch das Amt (DPMA, EUIPO). Eventuell Mängelbescheid und Erwiderung durch Patentanwalt
Prüfung
Prüfung der Marke auf eventuelle Eintragungshindernisse wie Unterscheidungskraft, Freihaltebdürfnis. Bei Einwänden des Prüfers Prüfungsbescheid und Erwiderung von Patentanwalt mit Argumenten
Eintragung und Veröffentlichung
Nach erfolgreicher Prüfung durch das Markenamt erfolgt Registrierung und Veröffentlichung der Marke, wonach Dritte innerhalb von drei Monaten eventuell Widerspruch gegen die Registrierung beim Amt auf Basis von älteren Rechten erheben können
Laufzeit und Löschungsverfahren
Die Laufzeit von Marken beträgt 10 Jahre ab Anmeldetag und kann durch Gebührenzahlung jeweils um weitere 10 Jahre wiederholt verlängert werden (keine maximale Laufzeit bzw. Schutzdauer). Nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann eine Marke noch im Wege eines Löschungsantrags oder Löschungsklage auf Basis von älteren Rechten angegriffen werden
Beschluß DPMA
Am Ende der Prüfung entscheidet das Deutsche Patent- und Markenamt DPMA über die Eintragung der Marke oder die Zurückweisung und Löschung, wenn der Widerspruch ganz oder teilweise erfolgreich ist