KLINGSEISEN RINGS & PARTNER

PATENTANWÄLTE

Marken

KLINGSEISEN RINGS & PARTNER

PATENTANWÄLTE

Die Patentanwälte der Kanzlei KLINGSEISEN RINGS unterstützen Sie bei der Anmeldung von Marken, im Prüfungsverfahren und bei Widersprüchen.

01

Markenanmeldungen

Nationale Deutsche, Europäische und internationale Markenregistrierungen, DE-Marke; EU-Marke EUIPO; Int. Marke WIPO

02

Widersprüche und Beschwerden

Vertretung in Widerspruchsverfahren und Beschwerdeverfahren vor dem DPMA oder BPatG in München und dem europäischen Amt EUIPO in Alicante, Spanien

03

Markenverletzung

Beratung bei Markenkonflikten und markenbezogenen Verträgen (Franchise; Lizenzvertrag für Marken), Markenlizenzen, Markenverletzungsverfahren

04

Markenrecherchen und Gutachten

Markenrecherchen national und international, Markenentwicklung und Markenstrategien, Gutachten zu Markenverletzung (Markenverletzungsgutachten), Gutachten zu Rechtsfragen in Markenangelegenheiten

Markenanmeldung

Marken und Logos für Produkte oder Dienstleistungen werden durch eine Anmeldung beispielsweise beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert. Eine Markenanmeldung besteht aus dem Zeichen (Wortzeichen, Bildzeichen oder Kombination) und einem Verzeichnis von Waren/Dienstleistungen, welche mit der Marke beworben und vertrieben werden sollen. Nach einer erfolgreichen Prüfung der Markenanmeldung durch die amtlichen Markenprüfer wird die Marke registriert und veröffentlicht.

 

Wenn es seitens der Markenprüfer Einwände gegen die Eintragung gibt, werden diese dem Anmelder (oder seinem Patentanwalt) mitgeteilt. Hierauf hat man dann Gelegenheit, zu erwidern. Nach Veröffentlichung der Marke können Dritte Widerspruch erheben, falls Gründe gegen die Registrierung der Marke vorliegen.

Ablauf

Anmeldung

Einreichung Markenanmeldung beim Patentamt DPMA oder EUIPO (EU-Marke) mit Wiedergabe der Marke (Wortmarke, Logo, Wort-Bild-Marke) und ausformuliertem Waren-/Dienstleistungsverzeichnis, Entrichtung der Gebühren Patentamt

Formalprüfung

Prüfung der Formerfordernisse durch das Amt (DPMA, EUIPO). Eventuell Mängelbescheid und Erwiderung durch Patentanwalt

Prüfung

Prüfung der Marke auf eventuelle Eintragungshindernisse wie Unterscheidungskraft, Freihaltebdürfnis. Bei Einwänden des Prüfers Prüfungsbescheid und Erwiderung von Patentanwalt mit Argumenten

Eintragung und Veröffentlichung

Nach erfolgreicher Prüfung durch das Markenamt erfolgt Registrierung und Veröffentlichung der Marke, wonach Dritte innerhalb von drei Monaten eventuell Widerspruch gegen die Registrierung beim Amt auf Basis von älteren Rechten erheben können

Laufzeit und Löschungsverfahren

Die Laufzeit von Marken beträgt 10 Jahre ab Anmeldetag und kann durch Gebührenzahlung jeweils um weitere 10 Jahre wiederholt verlängert werden (keine maximale Laufzeit bzw. Schutzdauer). Nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann eine Marke noch im Wege eines Löschungsantrags oder Löschungsklage auf Basis von älteren Rechten angegriffen werden

Beschluß DPMA

Am Ende der Prüfung entscheidet das Deutsche Patent- und Markenamt DPMA über die Eintragung der Marke oder die Zurückweisung und Löschung, wenn der Widerspruch ganz oder teilweise erfolgreich ist