Die Patentanwälte der Kanzlei KLINGSEISEN RINGS unterstützen Sie bei der Anmeldung von Patenten, im Prüfungsverfahren und bei Einsprüchen.
Nationale Deutsche, Europäische und Internationale Patentanmeldungen (PCT-Anmeldungen); Patentrecherchen; Vertretung in Einspruchsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (Einspruch DPMA) und dem Europäischen Patentamt (Einspruch EPA) in München; Vertretung in Beschwerdeverfahren vor dem Europäischen Patentamt (Beschwerde EPA); Vertretung in Beschwerdeverfahren und Nichtigkeitsverfahren vor dem Bundespatentgericht (BPatG) in München; Lizenzvertrag für Patente; Bewertung von Patenten (Gutachten Patentbewertung); Beratung und Vertretung bei Arbeitnehmererfindungen; Ausarbeitung von Patentstrategien; Beratung im Patentmanagement; Mitwirkung im Patentverletzungsprozess, Gutachten Patentverletzung (Patentverletzungsgutachten)
Patentanmeldung
Ein Patent wird auf technische Erfindungen durch eine Patentanmeldung beim Patentamt (DE, EP oder international) beantragt. Die Patentanmeldung ist ein technisch-rechtlicher Text, der aus einer Beschreibung, aus Patentansprüchen zum Definieren des Schutzgegenstandes und eventuell Zeichnungen besteht. Patentanmeldungen werden meist von spezialisierten Patentanwälten ausgearbeitet. Die Patentanmeldung durchläuft im Patentamt ein Prüfungsverfahren, bevor sie erteilt wird. Das Prüfungsverfahren kann einige Monate bis mehrere Jahre dauern. Die Prüfer der Patentämter recherchieren den Gegenstand und prüfen insbesondere ob, die Neuheit der Erfindung und erfinderische Tätigkeit vorliegt. Bei Einwänden seitens der Prüfer werden durch Patentanwälte Erwiderungen mit Argumenten und meist Änderungen der Ansprüche ausgearbeitet und eingereicht. Nach der Patenterteilung besteht für einen begrenzten Zeitraum die Möglichkeit, gegen ein Patent Einspruch einzulegen.