Die Patentanwälte der Kanzlei KLINGSEISEN RINGS unterstützen Sie bei der Anmeldung von Marken, im Prüfungsverfahren und bei Widersprüchen.

Nationale Deutsche, Europäische und Internationale Markenregistrierungen (DE-Marke; CT-Marke; Int. Marke); Markenrecherchen national und international; Vertretung in Widerspruchsverfahren und Beschwerdeverfahren vor dem DPMA oder BPatG in München und dem europäischen Amt HABM in Alicante, Spanien; Markenlizenzen; Beratung bei Markenkonflikten und markenbezogenen Verträgen (Franchise; Lizenzvertrag für Marken); Markenentwicklung und Markenstrategien; Mitwirkung in Markenverletzungsprozess, Gutachten zu Markenverletzung (Markenverletzungsgutachten).

Markenanmeldung

Marken und Logos für Produkte oder Dienstleistungen werden durch eine Anmeldung beispielsweise beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert. Eine Markenanmeldung besteht aus dem Zeichen (Wortzeichen, Bildzeichen oder Kombination) und einem Verzeichnis von Waren/Dienstleistungen, welche mit der Marke beworben und vertrieben werden sollen. Nach einer erfolgreichen Prüfung der Markenanmeldung durch die amtlichen Markenprüfer wird die Marke registriert und veröffentlicht. Wenn es seitens der Markenprüfer Einwände gegen die Eintragung gibt, werden diese dem Anmelder (oder seinem Patentanwalt) mitgeteilt. Hierauf hat man dann Gelegenheit, zu erwidern. Nach Veröffentlichung der Marke können Dritte Widerspruch erheben, falls Gründe gegen die Registrierung der Marke vorliegen.

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